Unterschiede zwischen Kennzeichen
 
Grünes Nummernschild
Bei landwirtschaftliche Betriebe können Schlepper steuerfrei auf ein grünes Nummernschild angemeldet werden. Zudem können auch die Anhänger über das grüne Nummernschild laufen und sind daher zulassungsfrei.
Wenn man selbst keinen landwirtschaftlichen Betrieb besitzt, kann man den Schlepper auch über einen bekannten oder befreundeten Landwirt zulassen. Der Halter muss nicht unbedingt der Besitzer des Schleppers sein.
Der in der Landwirtschaft geforderte Überrollbügel wird nicht beim TÜV kontrolliert, sondern von der Berufsgenossenschaft. Dort kann man allerdings angeben, dass der Schlepper ausschließlich für Hobbyzwecke eingesetzt wird, da er dann keinen Überrollbügel benötigt.
Vorteile:
  -> steuerfrei
  -> zulassungsfrei für Anhänger
  -> Halter muss nicht Besitzer des Schleppers sein

Nachteile:
  -> gilt nur für landwirtschaftliche Zwecke (nicht für Oldtimertreffen)

 
Schwarzes Nummernschild
Das schwarze Nummernschild ist eine normale Zulassung und daher nicht Steuerfrei. Jeder mitgeführte Anhänger muss seperat Zulassung, TÜV und Versicherung haben, er kann nicht als Folgefahrzeug mit gleichem Nummernschild wie das Zugfahrzeug mitgeführt werden. Versicherungskosten für einen Anhänger mit schwarzem Nummernschild liegen bei ca. 30 Euro pro Jahr. Ein grünes Kennzeichen am Anhänger und ein schwarzes Kennzeichen am Schlepper ist nicht zulässig, umgekehrt allerdings schon.
Vorteile:
  -> ist immer Zulässig, umabhängig vom Verwendungszweck

Nachteile:
  -> teurer als Grünes Kennzeichen
  -> Anhänger müssen eigene Zulassung, TÜV und Versicherung haben

 
Rote Wechselkennzeichen für Oldtimer
Mit diesem Kennzeichen kann man bis zu 10 Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind, TÜV frei fahren. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges ist man selbst verantwortlich. Steuer und Versicherung ist höher als bei einer normalen Zulassung und rechnen sich daher meist nur bei mehreren Oldtimern. Man darf immer nur ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen auf öffentlichen Straßen bewegen. Alle Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen gefahren werden sollen, müssen vorher angegeben werden. Zum Erhalt eines Wechselkennzeichens ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Vorteile:
  -> gilt für bis zu 10 Oldtimern
  -> keine TÜV-Abnahme der Fahrzeuge notwendig

Nachteile:
  -> Steuern und Versicherung sind teuer

 
Rote Überführungskennzeichen
Rote Überführungskennzeichen sind nur für Probe- und Überführungsfahrten zulässig, demnach darf man damit nur zu einem Oldtimertreffen fahren, wenn man den Schlepper dort verkaufen will.
Vorteile:
  -> keinem Fahrzeug fest zugeordnet

Nachteile:
  -> nur für Probe- und Überführungsfahrten zulässig
  -> nur für gewerbliche Zwecke

 
Saisonkennzeichen
Mit dem Saisonkennzeichen wird der Schlepper nur für bestimmte, vorher festzulegende Monate im Jahr zugelassen. Diese werden auf dem Nummernschild eingeprägt. In der anderen Zeit gilt das Fahrzeug als abgemeldet und darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Man spart für diese Monate Steuer und Versicherung.
Die Betriebszeit für ein Saisonkennzeichen liegt bei mindestens zwei Monate und höchstens elf Monate im Jahr.
Vorteile:
  -> die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen
  -> Steuer und Versicherung sind günstiger als bei einer Ganzjahreszulassung